Dienstag, 28. Juni 2016

Die Baugrube wird verfüllt.


Nach der Abnahme mit Herrn W. von Glatthaar am 07.06.16 (unser Vertragspartner hielt eine Teilnahme für nicht erforderlich) wurde bereits ab dem 13.06.16 mit dem Verfüllen des Kellers begonnen. Bevor die Noppenbahn verlegt wurde (bei einer weichen Bitumendichtung müssen die Noppen unbedingt nach außen zeigen, hierzu hatten wir noch kurz mit unserem Tiefbauer diskutiert...), hat unser Tiefbauer die Lichtschächte mit Bitumen versiegelt. Eigentlich wäre uns lieber gewesen die Noppenbahn ohne Kappleiste nur oben z.B. mit Steinen zu fixieren. So sind nun überall die Bohrlöcher von der festgeschraubten Kappleiste. Nun gut.
Wir haben uns für das Verfüllen mit Sand entschieden, da Sand gut verdichtbar und gut versickerungsfähig ist. Auf eine Drainage haben wir aufgrund des geeigneten Baugrundes und den Empfehlungen des Baugrundgutachtens verzichtet. Problem ist einfach, dass das Wasser aus der Drainage ja irgendwo hin muss. Pumpe, Kontrollschacht mit Rückstausicherung, wasserrechtliche Erlaubnis/Genehmigung etc. kamen nicht in Frage. Somit hätte das Wasser sowieso wieder vor Ort versickert werden müssen. Nach einer zusätzlichen Recherche bei dem Kartenserver auf http://www.lbeg.niedersachsen.de konnten nahegelegene Grundwassermessstellen mit GW-Ständen von fast 14 m unter Geländeoberkante (GOK) festgestellt werden.
Auch ein Anschluss der Lichtschächte an das Abwasser war ein Thema für sich. Die Unterlagen von Glatthaar empfehlen eine elektrische Rückstausicherung mit Pumpe(n) (druckwasserdichte Wanddurchführung für Stromzufuhr, pumpen sogar gegen den Rückstau), welche mindestens an einen Rückstauschacht angeschlossen ist/sind. (100% Sicherheit wenn kein Stromausfall ist). Die andere Variante wäre eine mechanische Rückstausicherung gewesen, welche rückstausicher zu einem Kontrollschacht angeschlossen ist. Ein einfacher Anschluss an das Abwasser ist wegen Geruch und Gefahr des Rückstaus auch keine Lösung. Wir haben uns daher dagegen entschieden und entwässern die Lichtschächte in den Sand. Beim Verfüllen war uns noch aufgefallen, dass die Lichtschächte sehr niedrig angebracht wurden (Oberkante Lichtschacht ist 30 cm unter Kelleroberkante). Das ist uns erst beim Verfüllen aufgefallen, als die ganzen Haufwerke weg waren und man eine freie Sicht hatte. Zusätzliche Lichtschachtaufsätze werden erforderlich, die Fa. Kellerbau Gussek GmbH hält eine Rückmeldung hierzu für nicht erforderlich.

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